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Dieses Porträt von Konrad Freiherr von Boineburg stammt aus dem Buch "Zweihundert deutsche Männer", herausgegeben von Ludwig Bechstein, Leipzig 1854
Das Wappen der Gehauser Boineburgs

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der Begrüßungsansprache von Dr. Goetz Boyneburg aus Klagenfurt zur 650-Jahr-Feier:
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Unser Dorf, eine Wüstung, wurde 1506 von der Familie von Boineburg gekauft und wieder zum Leben erweckt. Ihr gehörte folglich aller Grund und Boden, die sie entweder von Tagelöhnern bearbeiten oder durch Pächter bewirtschaften ließ. So gaben sie vielen Menschen zwar Lohn und Brot, allerdings reichte das oft kaum für das Existenz-Minimum aus. Gewiss litt die Grafenfamilie keinerlei Not, doch hat sie mit den Abgaben und dem Mehrwert der Arbeit ihrer Untergebenen auch Kultur und Wissenschaft befördert und viel zur Verschönerung des Ortes beigetragen.
Nicht die Geburt macht schlecht und gut, von Adel ist, wer Edles tut.
[Sprichwort]
Einen freien Bauernstand wie im Nachbardorf Oechsen gab es erst nach der Allodifizierung, trotzdem - es gilt das Schillerwort auch in Gehaus:
Des Bauern Handschlag, edler Herr, ist auch ein Manneswort!
Was ist der Ritter ohne uns? Und unser Stand ist älter als der Eure.
[aus „Wilhelm Tell“]
Das Wort „Adel“ in der Bedeutung „vornehmes Geschlecht“ gehört seit dem 8. Jh. zum Standardwortschatz, im Mittel- und Neuhochdeutschen „adel“ , im Althochdeutschen „adal“. Es ist aus dem gotischen „*aþala“ (Neutrum) abgeleitet, das sonst nur in altnordischen als „adal“ bezeugt ist, als Vorderglied auch im Altsächsischen und vielleicht in gotischen Namen (Athalaricus) auftritt, aber durch seine Ableitungen überall außer im Gotischen vorausgesetzt wird. Die Bedeutung fällt auseinander, lässt sich aber einerseits auf „Geschlecht, Herkunft“, andererseits auf „Art, Wesen, natürliche Beschaffenheit“ zurückführen.
Aus diesen Bedeutungen des Wortes "Adel" sollte man schließen können, wodurch sich der „Adel“ im frühen Mittelalter, also seit der durch die Goten wesentlich beeinflussten Geschichte der „germanischen“ Völker, von der übrigen Bevölkerung abhob: es sind also zum einen die Familientradition, die Zugehörigkeit zu einer angesehenen Familiengemeinschaft und zum Anderen aber auch die besonderen Fähigkeiten eines Repräsentanten dieser Gemeinschaft.
Um das Jahr 100 nach Christus beschrieb Tacitus in seiner „Germania“ die Lebensweise der Germanen und nennt dort auch die Gruppe der „nobiles“, also Adlige ohne näher zu beschreiben, wodurch sie sich von anderen Freien unterschieden. Unterschieden war die Gesellschaft damals im Wesentlichsten durch den Status eines „Freien“ und des „Unfreien“. Sklaverei im Frühen Mittelalter ist nicht nur durch persönliches Schicksal, wie Kriegsgefangenschaft, bedingt - als wichtigstes Handelsgut wurden damals auf den Fernhandelsstraßen Sklaven gehandelt.
Bodenfunde von großen Gehöften neben kleineren lassen den Schluss zu, dass diese Nobiles des Tacitus ihr höheres Ansehen einem größeren Besitz, der von Abhängigen und Sklaven bewirtschaftet wurde, verdankten. Doch dieser Adel unterschied sich vom Erbadel des Mittelalters ganz wesentlich. Der Rang der Familienverbände war sehr unterschiedlich und veränderte sich schnell, man orientierte sich immer an dem Mitglied der Gruppe, welches in der Hierarchie der Gesellschaft am höchsten aufstieg, z.B. als Heerführer oder zu christlicher Zeit als mächtiger Bischof. Alle jüngeren Mitglieder des Familienverbandes betrachteten diesen dann als ihren Ahnherren, obwohl er das in biologischem Sinne gar nicht war.
In damaliger Zeit (Völkerwanderung und Herausbildung der Frankenherrschaft) bedeutete kriegerische Unterwerfung eines Volkes meist auch Ausrottung der bisherigen Führungsschicht und Aufstieg neuer Personengruppen. Allein immer war die Vorstellung entscheidend, dass die Mitglieder der Führungsschicht Vorfahren haben müssten, die dieser Schicht angehörten, um ihre neue Position zu legitimieren. Maiores natu, große Leute von Herkunft her, werden immer wieder die Adligen in den frühmittelalterlichen Quellen genannt. War eine entsprechende Familiengeschichte in der Wirklichkeit nicht nachweisbar, so wurde sie auch des öfteren trickreich erfunden.
Erst im hohen Mittelalter wurde aus dieser lockeren Struktur ein tatsächlicher Erbadel mit einem Familiennamen - vorher führte man nur einen Namen. Hießen sächsische Königsfamilien im 10. und früheren 11. Jahrhundert z.B. die Ottonen, weil der Begründer Otto hieß, so gab es dann ab dem 12. Jahrhundert die Dynastie der Staufer, weil ihre Stammburg auf dem Berg Stauf stand.
Die adlige Burg, ein Stammsitz, bleibt ab dem Hochmittelalter über Jahrhunderte im Besitz einer Familie, im frühen Mittelalter jedoch lebten Adlige nicht in Burgen, sondern in befestigten Höfen und dessen Besitz war sehr unbeständig, selbst die Adelsfamilien waren in ihrer Zusammensetzung ja sehr veränderlich.
Ein besonderes Charakteristikum des sich um 1100 herausbildenden Adels ist seine Offenheit über Landesgrenzen hinweg, er bildet sozusagen eine „Familie“ in Europa. Es macht ihn zu einer geschlossenen Gesellschaft, da er scharf getrennt ist von seinen bäuerlichen Untertanen und dem freien und unfreien Bürgertum der Städte. Doch gerade der Aufstieg des unfreien Dienstadels, der Ministerialen, im deutschen Königtum in den höheren Adel zeigt, dass diese Gesellschaftsschicht so geschlossen doch nicht war. Insbesondere die auf dem Lande lebenden Schichten des niederen Adels leben in enger Nachbarschaft zu ihren bäuerlichen Untertanen – sind also selbst auch offen nach unten. Und so formt der Adel seine Untertanen, wenn auch unbewusst, durch seine „hautenge“ Nähe mutig zu weltoffenem Denken, auch wenn die ganz Armen als Gehauser Klöpfer eine ganz besondere Art des Weltbürgertums ausbildeten.
Das Haus Boineburg bis zum 16. Jahrhundert
Nach diesem Exkurs in das frühe Mittelalter ist uns nun verständlich, dass das Haus von Boineburg (oder von Boyneburg) erste Vorfahren erst im 10.Jahrhundert benennt. Es waren freie Reichsfürsten aus dem Geschlecht der Grafen von Northeim (950 bis 1144) während der Herrschaft der sächsischen Ottonen.
„Im Merowinger- und Frankenreich war der Graf königlicher Amtsträger in einer Verwaltungseinheit (Grafschaft, Gau), der die Regalien ausübte, und in bestimmten Bereichen (Mark, Königsburg, Pfalz, Königsgut) Stellvertreter des Königs. Der Graf war zunächst mit Wehrhoheit, später auch mit Gerichtsbarkeit, Finanz- und Verwaltungshoheit ausgestattet. Die Grafschaftsverfassung des Frankenreichs wurde von England (county), Frankreich, Spanien, Italien und Ungarn (Komitat) übernommen.
Seit den Ottonen wandelte sich die Grafschaft vom ursprünglichen Dienstadel durch die zunehmende Erblichkeit des Grafentitels und die Einbindung ins Lehenssystem zum Geburtsadel. Bereits die Ottonen scheinen die Erblichkeit der Grafenämter und Lehen anerkannt und die gräflichen Adelsherrschaften respektiert zu haben. Dem salischen Versuch, der Reorganisation der Grafschaft als Dienstadel war kein nachhaltiger Erfolg beschieden, so dass im Hochmittelalter die hochadeligen Fürstenfamilien die meisten Grafenherrschaften und damit deren Rechte unter ihre Kontrolle bringen konnten und sich der Grafentitel nur als Adelsklasse erhielt.“ [zitiert aus dem Onlinelexikon Wikipedia unter „Graf“]
Als wichtigster Vertreter für die Familiengeschichte wird Graf Otto I. von Northeim genannt, der mit dem Herzogtum Bayern belehnt war und in dessen Herrschaftsbereich die Burg Northeim und die Boineburg (Boyneburgk, Bemelburg) im heutigen Nordhessen lagen. Wegen der strategisch bedeutsamen Lage beider Burgen nannte sich die Familie der Ottos nach der Burg „Northeim“ und nach der „Boyneburgk“.
Die weitere Geschichte des Hauses Boineburg bis zum 16. Jahrhundert möge uns nun eine Angehörige dieses Hauses, Désirée Boyneburg, selbst erzählen
Familiengeschichte der Gehauser Boineburgs
1504 bis 1526 sind die Brüder Ludwig und Hermann von Boineburg, vom Haus Sachsen verliehen, Inhaber des Burglehens auf der Krayenburg. Wie wir wissen, ist es Ludwig, der 1506 Gehaus kauft. Sein Sohn Georg stirbt 1564. Die Söhne Ludwig und Wilhelm teilen sich in das Erbe, wobei der Anteil Wilhelms, des Begründers der katholischen und Stifter der Barchfelder Linie, auf einen Hans von Boineburg übergeht.
1700 sind die Brüder Philipp, Christian und Christoph die Herren von Gehaus. 1710 kauft Georg Philipp v. Boineburg, k. u. k. österreichischer Generalfeldzeugmeister die Hälfte des Dorfes und lässt sich hier, wie es bei Knips heißt, „die schöne Wohnung erbauen“, das obere Schloss.
Ihm folgen als k. u. k. österreichischer Major und als königlich-preußischer Major Ludwig und Philipp Julius von Boineburg, die ihren Besitz (einschließlich. Fischbach und Hohenwart) um den Preis von 58.000 Gulden jedoch wieder an die Brüder Albert Christian und Hermann Wilhelm, letzterer Hauptmann und Geheimer Rat, veräußern und sich, wie es heißt, "in die Schlossrechnungen von Gehaus und Weilar teilen".
Erbe des anderen Teiles von Gehaus sind die Nachkommen des Hermann Wolfgang von Boineburg, k. u. k. österreichischer. Obrist, die 1743 ohne männlichen Erben aussterben.
In einem gerichtlichen Vergleich von 1811 mit den weiblichen Nachkommen (und deren Ehemännern) kommen die Brüder Nepomuk und Ludwig Josef aus Mannesstamm als alleinige und rechtmäßige Nachfolger in den Besitz des Erbes und damit auch als die neuen Herrn in den Besitz des Unteren Schlosses.
1757 geboren, residiert bis 1825 im Oberschloss der Hauptmann Heinrich Wilhelm Karl von Boineburg. Nach Knips' „Amtsgeschichte“ macht er den Obstbau in Gehaus heimisch und legt dabei wohl auch die Obstanlagen am Mühlrain und am Baiershof an. Nachfolger im Amte des Hausherrn ist der 1882 verstorbene Sigismund Graf und Edler Herr von Boineburg zu Lengsfeld.
Bis zu ihrem Tode bewohnen seine Söhne, der Hauptmann Carl Sigismund (1852 - 1932), im Dorf der „alte Graf“ genannt, sowie dessen jüngerer Brüder Albert (1855 - 1907), Vater des Alfons Graf von Boineburg (1887 - 1943) das Schloss. Mit dessen Sohn Sigismund, der 20-jährig 1944 im Russlandfeldzug fällt, erlischt das Gehauser Geschlecht der Boinbeburgs im Mannesstamm.
Anders als ihre Verwandtschaft in Weilar und Lengsfeld, wo wir es mit "Freiherrn" zu tun haben, sind die Gehauser Boineburgs „Grafen“ und als solche Abkömmlinge jener Zweige der reichsritterschaftlichen Familie, die von Kaiser Ferdinand III. und Kaiser Leopold 1653 bzw.1697 in den Grafenstand erhoben werden.
Die Tochter des „alten Grafen“, Baronin Frau von Wangenheim, ihre beiden Töchter (von Ockermann und von Seelig) und deren Kinder verlassen kurz nach den US-Truppen das Dorf. „Siri“, die Frau von Alfons kehrt in ihre schwedische Heimat zurück. Die Geschichte der Gehauser Boineburgs ist damit unwiderruflich zu Ende. Ihr Besitztum geht vorübergehend auf die Weilarer Linie über.
400 Jahre Zusammenleben und mehr mit den Boineburgs ist eine historische Realität, die wir nicht ungeschehen machen können. Umso unersetzlicher der Verlust der ehemals in der Schlossbibliothek vorhandenen Urkunden, Dokumenten sowie der vielen anderen wertvollen, in Leder und Metall gebundenen Folianten, die uns manches Mehr über unsere gemeinsame Vergangenheit hätte erzählen können. Leider weiß niemand etwas über den Verbleib dieser Schriftzeugnisse zu sagen. Umfangreiches Aktenmaterial über die Gehauser Boineburgs, mit Schwerpunkt Güter-, Finanz-, Rechnungs- und Prozesssachen aus dem 17. bis 19. Jh. bewahrt das Hessische Staatsarchiv in Marburg auf. Es umfassender auszuwerten, würde über den Rahmen unserer Dorfchronik hinausgehen.
Nach ihrem Erwerb von Gehaus beginnen die Boineburgs, wie wir wissen, mit der Kultivierung des Landes. Die Urbarmachung der wildnisartigen Region ist für die Ansiedler, unsere ersten Gehauser, mühselige und harte Arbeit. Als Besitzlose, die sie sind, sind sie die billigen Arbeitskräfte für die Boineburgs und von diesen in einer Weise abhängig, dass sie nur im Grad nicht aber in der Art von einem Leibeigenen verschieden sind. Sie bestellen die Felder des Grundherrn und erhalten dafür ein kleines Stück Land, wenig genug, um sich und die Familie ernähren zu können.
Den Boineburgs gehört rundherum alles: Wälder, Holz und Jagden, Felder, Wiesen, Weiden und Triften, Mühlen, Teiche, Fischgewässer und eben auch als größtes Kapital: der Mensch.
Weil es für sie vorteilhafter ist, bleibt es nicht aus, dass sie Ländereien lehensweise, das heißt pachtweise, anderen zur Bewirtschaftung überlassen und dafür in Form von Lehns- und Dienstgeld, Natural-, Grund- und Erbzins sowie Hand- und Spanndiensten müheloses Einkommen kassieren.
Die Lehens- und Fronverträge zu ungleichen Bedingungen diktiert, liefern den kleinen Mann wirtschaftlich fast vollständig seinem Grundherrn aus, der beliebig und nach Gutdünken über dessen Zeit und Arbeitskraft bei der Gewinnung von Neuland, bei Bestellung und Ernte, bei Bauarbeiten und anderswie verfügen kann. So muss oft genug das eigene Stück Acker bei Aussaat, Pflege und Ernte erstmal liegen bleiben. Als Gegenleistung übernehmen die Boineburgs, damals noch Burgherrn auf der Krayenburg, in einem 1522 abgeschlossenen Fronvertrag immerhin die Verpflichtung, die Frondienste rechtzeitig anzukündigen, versäumte Frondienste mit höchstens zwei Fronen zu bestrafen, Hut- und Triftrechte freizugeben und „jeder Kindbetterin auf bittliches Ersuchen einen Eimer Bier zu vergünstigen“.
Überliefert ist uns ein Lehnsbrief des Hans Georg Lindenmuth aus unserem Dorf vom Jahr 1716, der folgende Lehensverpflichtungen für ein im Dorf gelegenes Haus samt Garten enthält:
Nach einem Lehensprotokoll aus dem Jahr 1813 sind dem Salzhändler Ludwig Schmidt folgende Abgabeverpflichtungen aufgegeben:
Dass es Lehensverträge auch mit Juden gibt, zeigt die gerichtliche Klage der Boineburgschen Administration in Weilar aus dem Jahr 1820 wegen schuldig gebliebenen Dienstgeldes gegen die Itzig Levi Sonder und Abraham Levi Wetterhan aus unserem Dorf.
Den größeren Teil ihrer Ländereien bewirtschaften die Grafen selbst. Genauer gesagt, das überlassen sie unter Kontrolle ihrer in der Aufsichtspflicht geübten Aufsehern den Tagelöhnern, von denen es im Dorf genug gibt und die zudem selbst sehen müssen, wie sie tagsüber bei der Feldarbeit zu ihrem Teller Suppe und dem Stück Brot kommen.
Als es die Gutshöfe im Unter- und Oberschloss gibt, sind es Gutsverwalter, die für die Schlossherrn die Bewirtschaftung erledigen, dann Gutspächter (1782 ist das im Oberschloss ein Johann Adam Hoßfeld) und schließlich nach Auflösung der Gutshöfe (um 1880?) als Kleinpächter jene vielen, kleinen Leute im Dorf, die schon immer ihren Rücken für die Boineburgs krumm machen mussten.
Verwundern muss es, dass auch die Boineburgs Geldsorgen haben, die dazu führen, sich nicht nur bei Ihresgleichen, sondern selbst bei ihren Untertanen zu verschulden. So muss sich ein Ludwig von Boineburg in den Jahren 1659 bis 1689 wiederholt auf diese Weise Geld beschaffen.
Weil es daran fehlt, schlägt sich der Pfarrer Nagler (1680 -1703) wegen ausstehender Besoldung mit Christian von Boineburg herum, dem zudem noch der eigene Sohn, der Oberhofmeister Georg von Boineburg auf den Pelz rückt, der ausgeliehene „Capitalien und Geldposten“ kurzfristig zurückfordert.
So kommt es, besonders in der 1. Hälfte des 18. Jh., fast zwangsläufig zu Landverkäufen (selbst an Schutzjuden), zu Erbstreitigkeiten mit der eigenen Verwandtschaft und, wie urkundlich überliefert, 1752 deshalb wohl auch wegen der Mitgift seiner Frau Beate (sie ist eine geborene v. Baumbach!) durch den Oberkämmerer Johann Ludwig. von Boineburg zur gerichtlichen Klage gegen deren Familie.
Johann Oezel aus dem Dorf als Geschädigter führt Beschwerde bei der Reichsritterschaft Werra/ Rhön, weil derselbe Ludwig den mit ihm abgeschlossenen Lehensvertrag eigenmächtig aufkündigt und wider alles Recht die betreffenden Ländereien einfach an Dritte verkauft.
Es muss eben Geld her, weil auch die Boineburgs ihre herrschaftlichen Lebensstil, die Bewirtschaftung und Verwaltung des umfangreichen Besitztums sowie ihre Bauaktivitäten irgendwie bezahlen müssen. .
Es spielt wahrscheinlich auch noch eine Rolle, als die Schlossherren 1852 der Gemeinde die auf ihrem Grundbesitz lastenden Abgaben verweigern.
Andererseits fließen in den 20er Jahren unseres Jh. glaubhafter mündlicher Überlieferung zufolge, alleine aus unserem Dorf, jährlich an Pacht- und Zinsgeldern 38.000 Mark (Rentenmark) in die Kassen der Boineburgschen Rentmeisterei in Weilar.
Noch bis Ende des 19. Jh. sind ihnen die Esels- und Thalmühle in Oechsen als Erbzinsschuldner abgabepflichtig.
Der Boineburgsche Wald- und Jagdbesitz
Zu den großen Reichtümern der Boineburgs gehören die ausgedehnten Waldreviere in Lengsfeld, Weilar und Gehaus mit ihrer etwa 3.500 ha umfassenden Bestandsfläche. Es ist das eine Geldquelle, die sie zu Lasten des kleinen Mannes über den von ihnen diktierten Holzpreis redlich ausschöpfen. Dieses Diktats wegen ist der Mangel an Brennholz über Jahrhunderte eine bedrückende Last für viele Menschen unseres Dorfes, die ihrerseits immer wieder mit Petitionen versuchen, so fordert eine Bittschrift aus dem Jahr 1612, die Boineburgs zur Herabsetzung des Holzpreises zu bewegen. Auch dessentwegen gehen die Gehauser 1848 auf die Straße, um neben anderen Forderungen gerade euch der Verbilligung des Holzpreises revolutionären Nachdruck zu verleihen.
Verbunden mit dem Besitz an Wäldern ist für die Boineburgs ein anderes Stück Reichtum: die Jagd. Als üppig fließende Nahrungsquelle für den herrschaftlichen Tisch und zugleich als liebster Zeitvertreib überwacht man sie mit Argusaugen. Wegen so genannter Jagdirrungen, d.h. über den genauen Verlauf der Jagdgrenzen streitet man sich schon im 15. Jh. mit den Hennebergern, den sächsischen Herzögen und fuldaschen Äbten herum, aber auch mit der eigenen Verwandtschaft .
Ausübung und Schutz der Jagd, reglementiert durch zahlreiche Mandate, Verordnungen und Rezesse, überträgt man seinen Jägern, hauptverantwortlich, dem s. g. Gesamtjäger, den es in dieser Funktion mit seiner Zuständigkeit auch für das Gehauser Revier der Boineburgs schon 1616 gibt.
1727 ist das ein Johann Daniel, dessen Bittschrift an die gräfliche Herrschaft als zeitgeschichtliches Dokument unser Interesse verdient. Dort heißt es:
Wie weit sich der alte Daniel seines Rechtes wegen herablassen muss, erfahren wir am Schluss seiner Petition, wo er geradezu fleht:
Wir erfahren nichts darüber, ob die Bittschrift erfolgreich war, wohl aber verrät sie uns, wie die Herrschenden damals mit den Menschen umzugehen pflegten.
In der langen Reihe der gräflichen Förster bis hin zum letzten in diesem Amt, unserem Borchardts Karl wird 1849 für das Gehauser Revier die Anstellung eines Forstaufsehers Hein nachgewiesen.
Die Not der Menschen, Jagdleidenschaft, aber auch die Überzeugung vieler, dass das frei lebende Wild niemandem oder allen gehöre, bringen den Wilderer hervor, jenen Rechtsbrecher in der Auffassung der Besitzenden, der sich an ihrem geheiligten Eigentum vergreift und mit unnachsichtiger Härte bestraft werden muss.
Mit Sicherheit schon früher, als 1676 urkundlich nachgewiesen, erlassen die Boineburgs strenge Anordnungen zum Schutz gegen das Wildern, über die Verhütung und Bestrafung von Jagdfreveln.
In einer Urkunde aus dem Jahr 1711 ist von Raubgesindel die Rede, eine Art zweibeiniges Raubwild, das sich in ihren Wäldern herumtreibt. Da wundert es nicht, dass es im Kleinkrieg zwischen Forsthütern und Wilderern für den oben erwähnten Förster Rohr aus Weilar keine Chance gibt.
Der 1829 zwischen den Boineburgs und den v. Müllers in Lengsfeld abgeschlossenen Jagdrezess mit seinen Strafbestimmungen lässt erkennen, dass die Wilderer nach wie vor am Werk sind.
Das Wildern, von Helfern und Hehlern im Dorf begünstigt, trifft die Boineburgs an einem empfindlichen Nerv. Es mag daher auch stimmen, dass die Siedlung in der Fischbach von ihren Bewohnern nicht freiwillig aufgegeben wird, sondern auf Anordnung der Boineburgs verschwinden muss, weil sie als Versteck und Schlupfwinkel von Wilderern gilt.
1885 verliert der Schankwirt Jakob Kaiser auf der Hohenwart seine Schankkonzession wieder, weil man ihn Mitwisserschaft an Wilddieberei vorwirft.
Die Wilddieberei ist 1912 noch einmal in aller Munde, als der Einzelgänger Klotzbach aus Stadtlengsfeld monatelang in den Boineburgschen Wäldern räubert und durch Einbrüche in den umliegenden Ortschaften die Bewohner verunsichert. Unser Dorf lässt er unbehelligt, wie es heißt, weil es da Helfer und gute Freunde gibt. Wiederholt wird seinetwegen die Feuerwehr alarmiert. Als man in Gehaus, Weilar und Stadtlengsfeld drei Geheimpolizisten auf ihn ansetzt und ihn schließlich auch im Elektrizitätswerk Weilar fasst, weiß man, Klotzbach ist im Grunde nur ein kleiner Fisch, ein gemeiner Straftäter jedoch in den Augen der damaligen Justiz
Als die Gehauser März-Revolutionäre 1848 den Boineburgs ihre Forderungen präsentieren, gehört auch die Forderung auf Abtretung der Jagd auf und an den Grenzen der bäuerlichen Grundstücke dazu. Das Jagdrecht soll danach künftig wieder dem zustehen, dem der Grund und Boden gehört, das Privileg der Boineburgs auf fremden Grundstücken zu jagen ab sofort nicht mehr gelten. Tatsachlich gehört der freie Zugang des herrschaftlichen Wildes zu den Saatflächen damals zu den wirklich schlimmen Plagen für die Bauern, die vielfach ihre Ernte schon abschreiben dürfen, noch bevor sie überhaupt herangewachsen ist. Die "Acta" der Boineburgs vom Jahr 1825 zur Verminderung der Wildschäden ändert daran offensichtlich nur wenig.
Die Patrimonialgerichtsbarkeit
Gehaus ist Gerichtsdorf der Boineburgs. Als Gerichtsherrn üben sie die Patrimonial-gerichtsbarkeit aus, die Ordnungswidrigkeiten, in besonderen Fällen aber auch Straftaten verfolgt. Was die Boineburgs da den Gehausern an Verboten und Geboten verordnen, ist in der uns überlieferten, 72 Artikel umfassenden „Adeliche Boineburgsche Gerichts-Ordnung“ aus dem Jahr 1663 enthalten. Wegen ihres zeitgeschichtlichen Inhalts möchte dar Chronist etwas ausführlicher darauf eingehen.
Wie es da heißt, „soll verboten sein“:
Es soll zudem geboten sein:
Die Strafen sind in Geld zu vorbüßen und für den Betroffenen besonders dort empfindlich, wo sich die Boineburgs in ihren persönlichen Interessen beeinträchtigt glauben.
So gehen die 5 Gulden für Wald-, Holz- und Fischereifrevel über das sonst übliche Strafmaß von etwa 3 fl. für Ordnungswidrigkeiten erheblich hinaus.
Strafanzeigen beim nächst höheren Gericht (als „Rüge“ bezeichnet) erwartet denjenigen, wie es heißt:
Strafverschärfung in besonderer Weise legt die Gerichtsordnung für Versäumnisse bei der Erfüllung von Lehnsverpflichtungen und Frondiensten fest. Da heißt es:
Dass wir es bei den alten Gehausern mit einem rauflustigen, trinkfreudigen, leicht reizbaren und wohl auch manchmal zur Gewalttätigkeit neigenden Menschenschlag zu tun haben, sollte man bei folgenden Artikeln der Gerichtsordnung in der Tat nicht völlig ausschließen:
Fügen wir dem Sündenregister als Geldbusen folgende Strafandrohungen noch hinzu:
Bei allem darf nicht vergessen werden, dass die zumeist als Geldstrafen verfügten Strafen den armen Sünder gerade bei uns in unserem armen Gehaus mit besonderer Härte treffen, da die meisten gar nicht wissen, wie sie überhaupt zu Geld kommen sollen.
Zwei aus der Gemeinde bestellten und eidesstattlich auf ihr Amt verpflichtete Personen ist als Aufsehern die Aufgabe übertragen, wie es heißt,
Zurückbleiben, als die Boineburgs Gehaus verlassen, ihre in boineburgschem Auftrag von den Menschen unseres Dorfes in harter Arbeit ausgeführten Bauwerke, heute für uns Baudenkmäler und steinerne Zeugen der Historie unseres Ortes und des sichtbaren Wirkens derer von Boyneburg. Bei aller Ungleichheit der Dorfbevölkerung gegenüber der gräflichen Familie muss wenigstens hier das mitfühlende soziale Engegemant der Grafenfamilie, besonders anschaulich am Wirken im Unteren Schloss, betont werden.
Bedeutende Männer aus dem Hause Boineburg
In ihrer „Familienchronik des Hauses Boyneburg“ schreibt Désirée Boyneburg:
„Ein ehemals mit besonderen Rechten verbundener Geburtsname , gegründet auf Geschlecht, Herrschaft, Besitz und kriegerische Leistungen, entwickelte eine bestimmte Standesmoral und besondere Lebensformen. Daraus bildete sich der Wappenspruch der Familie, der ihre Wertvorstellungen so formuliert:
Das in dieser Familienchronik geschilderte Leben und Wirken bemerkenswerter Männer des Hauses Boineburg will ich kurz darstellen, möge dies jenes, im vorigen Kapitel gezeichnete parteiliche Bild aus Sicht der Gehauser, gerecht ergänzen.
Ludwig I. von Boineburg (1466 bis 1537)
Ihm haben wir die Neubesiedlung von Gehaus im 16. Jh. zu verdanken. Sein Leben, aus der Familienchronik von Désirée Boyneburg, findet man komplett in den Unterseiten.
Konrad, Reichsfreiherr von Boyneburg (1494 bis 1567)
auch "von Bem(m)elberg" genannt. Sein Leben und Portrait fanden Eingang in Ludwig Bechsteins „200 deutsche Männer in Bildnissen und Lebensbeschreibungen“ (Leipzig 1854). Er war Landsknechtführer im 16. Jahrhundert, der sich bei der grausamen Niederschlagung des Bauernaufstandes des „Armen Konrads“ Verdienste erwarb. Er gehörte später dem „Schwäbischen Ritterbund“ bei. Ab 1522 stand er in kaiserlichem Sold, nahm 1525 an der Schlacht von Pavia, der größten Schlacht des 16. Jahrhunderts, teil. Dieser Konflikt des Kaisers Karl V. mit den Franzosen gipfelte 1527 im Sacco di Roma. Nach weiteren Schlachten kehrte Konrad von Boineburg 1530 nach Deutschland zurück und begleitete den Kaiser 1530 auf den Reichstag zu Augsburg. Von König Ferdinand I. erhielt er den Titel eines „Hofkriegsrates“ und „Feldhauptmannes“. 1536 kämpfte er auf der Seite des Kaisers Karl V. im zweiten Romzug erneut gegen die Franzosen machte er sich in den Türkenkriegen einen Namen. Im Schmalkaldischen Krieg allerdings verließ ihn sein Glück, wegen der Übergabe von Reims an die protestantischen Fürsten verlor er kurzzeitig die Gunst des Kaisers. Im Alter von 63 Jahren nahm er ein letztes Mal an einer militärischen Aktion gegen Frankreich teil. Hochbetagt, im Alter von 73 Jahren, starb er 1567 und fand in Schelklingen seine letzte Ruhestätte.
Der „Kleine Hess“, wie er auch genannt wurde, war außerdem ein guter Organisator und gewandter Geschäftsmann und verfasste 1544/1545 eine „Kriegsordnung für Landsknechte“. Sein Wahlspruch war „Ist das endt guet, so ist alles guet!“
Johann Christian, Reichsfreiherr von Boineburg zu Lengsfeld (1622 bis 1672)
war Kurmainzischer Obermarschall, Geheimrat und Erster Minister, Kämmerer und Gelehrter. Er widmete sich auch der theologischen Wissenschaft, besaß eine umfangreiche Bibliothek und hatte eine besonderes Verhältnis zu Gottfried Wilhelm Leibniz, dem er die Erziehung seines Sohnes Philipp Wilhelm von Boineburg anvertraute.
Johann Christian vermittelte im Westfälischen Frieden von 1648 zwischen dem Kurfürstentum Mainz und der fortschrittlichen Reichspolitik des Kaiserhauses.
Philipp Wilhelm, Reichsgraf von Boyneburg-Lengsfeld (1656 bis 1717)
Sohn des Vorigen, war Kaiserlicher Kämmerer, Wirklicher Reichshofrat, Kurmainzischer Statthalter zu Erfurt. Seinem allzu strengen Lehrer Leibniz machte der lockere Lebenswandel von Philipp Wilhelm ziemlichen Verdruss, so dass er ihn 1674 entließ. Philipp bleib noch bis Anfang 1676 in Paris und trat dann wie zuvor sein Vater in die Dienste des Kurfürsten von Mainz. 1683 wurde Philipp Wilhelm zum Diakon geweiht und somit dem geistlichen Stand zugeführt. In diesem Jahr wurde sei Sohn, Franz Philipp Bellmon(t) geboren. Die Vaterschaft ist allerdings nicht 100%ig bewiesen. Nachdem Philipps Mutter verstorben war, trat er ein Jahr später in Wien in die dienste des Kaisers Leopold I. und wurde von diesem noch im selben Jahr zum Kaiserlichen Kämmerer und 1691 zum Wirklichen Reichshofrat ernannt. Er genoss das Wiener Leben in vollen Zügen und liebte vor allem die Gesellschaft des Max Emanuel von Bayern. Ab 1693 war er in diplomatischer Mission in Sachsen und Böhmen unterwegs. ... Im Jahre 1697 wurde Wilhelm zum "Plenipotentiatus" (=Bevollmächtigten) des Kaisers in Frankfurt/Main ernannt - ein Amt. das er bis 1702 bekleidete. den Höhepunkt und Abschluss seiner bemerkenswerten Karriere bildete die Statthalterschaft zu Erfurt von 1703 bis 1717. Durch einen feierlichen Einzug wurde der Domkapitular a(=Mitglied es Domkapitels) am 9.3.1703 in sein neues Amt in Erfurt eingesetzt. (aus „Familienchronik des Hauses Boyneburg“ von Désirée Boyneburg). Er brachte der Stadt Erfurt einen derart glänzenden Aufschwung, dass sie ihn noch heute als bedeutenden Mann auf ihrer Internetpräsenz ehrt. Désirée Boyneburg zitiert aus einem „Patriotischen Archiv für Deutschland“ : „Er hinterließ nach seinem Tode eine 'Stadt voller Fabriken', 'alles voll Leben und Zufriedenheit', 'die Kassen alle angefüllt', 'das Land wohlhabend (...)', es enthielt 'jedes Jahr seiner Regierung Pläne von Jahrhunderten', er begründete seinen Ruhm als 'Mäcen der Wissenschaften' und verband 'Religion mit Liebe und Toleranz!' “
Carl (Carolus) von Boineburg-Hohenstein (1668 bis1738)
hessischer Generalleutnant und Oberjägermeister wurde vor allem durch seinen heldenhaften Einsatz in der Schlacht bei Hochstädt an an der Donau (1704) bekannt. Diese Schlacht bei Hochstädt, von den Engländern „Schlacht bei Blenheim“ genannt, war die bedeutendste Schlacht im spanischen Erbfolgekrieg. [zitiert aus "Familienchronik des Hauses Boyneburg" von Désirée Boyneburg].
Moritz Heinrich, Freiherr von Boineburg-Lengsfeld (1788 bis 1668)
diente ab 1807 in der Westfälischen Armee. Ging 1813 mit seinem Regiment zu den Österreichern über, wurde Generalmajor zu Temesvar und danach Divisionär von Ofen, einem Stadtteil von Budapest (Pest = Ofen). Ab 1848 leitete er das Generalkommando von Galizien.
Richard Wilhelm Karl Maria, Freiherr von Boineburg-Lengsfeld (1878 - 1905)
ein Großonkel von Désirée Boyneburg, fand literarischen Niederschlag im Robert Musils Roman „Die Verwirrungen des Zöglings Törleß“. Das abenteuerlich spannende Lebens des Vorbildes der Romanfigur Beineberg ist es wert, komplett aus der „Familienchronik des Hauses Boyneburg“ von Désirée Boyneburg zitiert zu werten (sh. Unterseite).
Wilhelm Georg Gustav Botho Rudolf Hans Freiherr von Boineburg-Lengsfeld (1889 bis 1980)
Seine Mitwirkung am Attentat auf Hitler vom 20. Juli 1944 ist sicherlich weitgehend unbekannt. So hoffe ich, dass dessen bewegende Biografie aus der „Familienchronik des Hauses Boyneburg“ von Désirée Boyneburg nun auch über diese Website bekannt wird (sh. Unterseite).
Die Boyneburgs in der Gegenwart
Als wichtigste Lebensgrundlage für die Linien Boyneburg-Stedtfeld und Boyneburg-Lengsfeld dienten jahrhundertelang die Einkünfte aus der Waldwirtschaft. Stets dachte man bei der Nutzung des Waldes auch an die folgenden Generationen, denn Bäume, die der jeweilige Besitzer schlug, hatte schon sein Groß- oder Urgroßvater gepflanzt. Beide noch existierenden Linien hatten ihren Waldbesitz zum Großteil in Thüringen.
Unsere Linie, Boyneburg-Lengsfeld, hatte auf der Grundlage des schon in den Streiflichtern erwähnten Testaments aus dem 18. Jahrhundert von Adalbert Georg August Wilhelm Freiherr von Boineburg-Lengsfeld im 19. Jahrhundert ein Familien-Fideikommiß errichtet, dessen Inhalt bis heute seine Gültigkeit nicht verloren hat.
Als nach dem Zusammenbruch des Deutschen Kaiserreiches im Jahre 1920 ein Gesetz erlassen wurde, in dem eine Zwangsauflösungsverordnung für alte Familiengüter in Deutschland enthalten ist, errichtete unser Familienzweig aus Weilar gemeinsam mit der gräflichen Linie von Gehaus am 10.1.1930 eine Stiftung, die den Namen „von Boineburgsche Familienstiftung Weilar“ trägt und die heute noch existiert. Mit Stand vom 27.1.1938 beträgt die Gesamtgröße des in der Stiftung enthaltenen Grundbesitzes in Thüringen 1.763,26 Hektar; davon entfallen 1.239,63 Hektar auf die Waldfläche.65l Laut einem Beschluß vom 9. Februar 1945 wurde der Wert des Stiftungsvermögens mit 900.000 Reichsmark vom Landesgericht Weimar, dem dafür zuständigen Fideikommißgericht, festgesetzt.
Nach den Richtlinien unserer Familienstiftung wurden weibliche Familienmitglieder und so genannte nebengenußberechtigte männliche Abkömmlinge finanziell durch regelmäßige Zahlungen unterstützt, um ihnen eine angemessene Lebensführung zu ermöglichen. Hauptgenußberechtigte an der Stiftung waren zwei Vertreter des deutschen Stammes Boineburg-Lengsfeld und ein Vertreter der österreichischen Linie, zunächst mein Urgroßvater. Nach seinem Tode ging die Hauptgenußberechtigung auf seinen ältesten Sohn Kurt über und von diesem an meinen Vater. Aufsichtsorgan der Stiftung war der Justizminister von Thüringen.
Durch die kommunistische Bodenreform in der neu gegründeten DDR (Ausrufung am 7.10.1949) und die Vertreibung aus der angestammten Heimat ging unserer Familie nach dem Kriegsende der seit vielen Jahrhunderten oft unter großen Opfern erhaltene Grundbesitz verloren. Die Stiftung wurde infolge des „Vermögensverlustes“ mit einem Bescheid aufgehoben. Die Schlösser Weilar und Gehaus sowie das Rittergut Herda gingen in staatliche Verwaltung über.
Die Frage, ob und in welchem Umfang die Opfer der Konfiskation (= Einziehung eines Gutes) ihre Vermögenswerte zurückerhalten oder zumindest eine Entschädigung oder einen Ausgleich zugesichert bekommen, gehört zu den am heftigsten diskutierten Streitpunkten seit der Wiedervereinigung der alten Bundesländer der ehemaligen DDR mit der BRD im Jahre 1989.
Seither versuchen viele frühere Grundbesitzer ihre auf ehemals ostdeutschem Boden verlorengegangenen Güter käuflich zurückzuerlangen.
Im Dezember 1996 hat mein Vater ein Forstrevier im Ausmaß von 133 Hektar bei Stadt Lengsfeld im Familienverband mit den österreichischen Verwandten und einem Cousin, Generalmajor a.D., Ruprecht von Butlar, nach dem im Dezember 1994 vom deutschen Bundestag erlassenen Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz zurückerworben.
In Deutschland gibt es keine männlichen Nachfahren des Stammes Boyneburg-Lengsfeld mehr. Auf der „Altenburg" bei Melsungen in Hessen leben nur noch die unverheiratet gebliebenen beiden Töchter des verstorbenen Hans Freiherrn von Boineburg-Lengsfeld, General a.D., (siehe Kapitel VII.) Beatrix Wilhelmine Sigrid Gunnel, (Jahrgang 1921), staatlich geprüfte Forstwirtin, und Dr. med. Brita Hildegard Helene, (Jahrgang 1927), Freiinnen von Boineburg-Lengsfeld.
In Österreich hat sich die Familie Boyneburg-Lengsfeld nach meinem Ururgroßvater, Moritz Theobald (1848 bis 1927), bis heute fortgesetzt. Der drittgeborene Sohn des Moritz Theobald, Egon, hatte zwei Söhne, von denen der jüngere, Heinrich, und seine noch lebende Gemahlin, Marianne, vier Söhnen das Leben schenkten, die in der Generation meines Vaters stehen und in Wien-Hütteldorf ihren Hauptwohnsitz haben. Der viertgeborene Sohn des Moritz Theobald, mein Urgroßvater Erich, hatte drei Söhne und eine Tochter, meine Großmutter, Désirée 1., Freiin von Boyneburg-Lengsfeld, nach der ich benannt bin. Keiner von den Söhnen zeugte einen männlichen Abkömmling. Deshalb wurde mein Vater von seinem Onkel, Kurt Erich Moritz Vinzenz Franz Josef, Freiherr von Boyneburg-Lengsfeld, adoptiert. Dieser war der älteste und kinderlos gebliebene Sohn meines Urgroßvaters Erich und Bruder meiner Großmutter. Durch diese Adoption folgte mein Vater seinem Onkel als Hauptgenußberechtigter der „von Boineburg'schen Familienstiftung Weilar“ nach.
Von den vier in Wien lebenden Boyneburgern aus der Generation meines Vaters sind drei im öffentlichen Dienst und einer in der Privatwirtschaft beschäftigt. In meiner Generation gibt es sechs Cousins und drei Cousinen, die in Wien leben.
[dieser Abschnitt entspricht dem kompletten Kapitel VIII der "Familienchronik des Hauses Boyneburg" von Désirée Boyneburg]