Logo Dorfgeschichten
Logo Ortseingangsschild

Vom Schwartzen Frieder


29.08.2010

Literatur:
siehe Gehaus bis 1900



powered by FreeFind

Benutzungshinweise für die Suchmaschine hier
Suchen und Finden


Wenn ich jetzt aus der Dorfchronik von Gehaus des Paul Gerstung diesen Artikel über das Räuberunwesen zitiere, dann bin ich mir bewusst - das ist kein rühmliches Kapitel von Gehaus. Aber übe bitte Nachsicht, es handelt sich um die Zeit nach dem 30-jährigen Krieg. Viele lebten entwurzelt in den Wäldern, da ihre Besitzungen im Krieg zerstört, ihr Vieh von den Soldaten geschlachtet wurde, ihre Felder zerstört wurden. Viele mussten erst wieder lernen, wie man das Leben anders als durch Raub und Bettelei absichert. Allein, es lag ja nicht unbedingt am fehlenden guten Willen, bezahlte Arbeit war schwer zu bekommen. Ein zerstörtes Gemeinwesen braucht viel Zeit, sich neu zu organisieren. (sh. auch mein Weblog)


Wir müssen es wohl hinnehmen, dass unserem Dorf der alten Zeit der Makel einer zwielichtigen Vergangenheit anhaftet.
Da liegt dieses Dorf, oder was es damals war, in der Verborgenheit einer fast unzugänglichen Wildnis, ein passendes Versteck für lichtscheues und räuberisches Gesindel.
Ein erster Hinweis darauf stammt aus dem 14. Jh. Da ist es der Prior des Servitenklosters Mariengart, der sich in einem Schreiben an den Abt Heinrich von Fulda veranlasst sieht, wegen des unzureichenden Schutzes vor räuberischen Überfällen und des dadurch verursachten wirtschaftlichen Schadens die Übersiedlung nach Vacha in das dortige Servitenkloster zu erbitten, die dann 1368 auch zustande kommt.
Die uralte und heute noch gebräuchliche Flurbezeichnung „An der Diebsleite“ lässt vermuten, dass das Diebeswesen und eben auch räuberische Gewalt, in der Tat damals bei uns zuhause sind.
Schlimm geht es in den Jahrzehnten nach dem 30-jährigen Krieg zu, der als Strandgut verwilderte, heruntergekommene und hungernde Menschen hinterlässt. Sie bevölkern scharenweise die Landstraßen als Wegelagerer, Straßenräuber und Diebe, betteln, stehlen und schrecken auch vor Totschlag und Mord nicht zurück.
Ein wahrer Schrecken ist das umherstreunende Diebes-, Bettel- und Zigeunervolk für die Besitzer von Einzelhöfen. Wie ein Zeitdokument aus dem Jahr 1710 überliefert, „...brachte es mehr Schaden, denn die Heuschrecken“.
Die Räuberei, bandenweise oder einzeln betrieben, ist zum täglichen Geschäft geworden. Für manche vielleicht nur ein letzter Ausweg, um in der damals von Unterdrückung und Willkür geprägten Ordnung zu überleben.
Im Dunstkreis dieser Zeitverhältnisse wird 1709 die Hohenwart zum Ort eines Gewaltverbrechens. Wir lesen hierzu in der Kirchenchronik, wo es zum Begräbnis des Zwölfer Johann heißt: „ ... auf der Hohenwart vom 11. zum 12. Okt. von Dieben tödlich geschossen“.
Um 1720 gerät unser Dorf unmittelbar in den Bannkreis räuberischer Umtriebe, die eng mit dem Namen des Balthasar Krummfinger verknüpft sind. Die Krummfinger-Bande ist eine, in Stärke von 50 bis 150 Mann auftretende Räuberorganisation mit den bergigen Waldregionen des Thüringer-, Franken- und Böhmerwaldes sowie unserer Rhön als Verbreitungs- und Rückzugsgebiet.
Was es mit der Bande auf sich hat, darüber erfahren wir Einzelheiten aus dem s. g. Hildburghäuser bzw. Themaer Protokoll mit den Aussagen der Bandenmitglieder Mahr und Schwartzmüller, die unser Interesse verdienen.
Vom kleinen Diebstahl bis zu Raub, Mord, Plünderung, Kirchenschändung und Einbruch beherrscht die Bande danach alle Register der verbrecherischen Räuberei. Von der Leitung her ist sie straff organisiert, plant ihre Aktionen militärisch (besitzt Gewehre, Pistolen, Pulver, Degen, Dolch und Hirschfänger als Ausrüstung), richtet Verräter in ihren Reihen nach eigenen Gesetzen und weiß sich geschickt dem Zugriff der Obrigkeit zu entziehen, deren Militär und Miliz sie gelegentlich regelrechte Feuergefechte liefert.
Die Bande, die die Methoden der Illegalität beherrscht, schützt sich durch Deck- und Spitznamen, so wie „Krummfinger“ und auch unser „schwartzer Frieder“ Spitzbubennamen sind. Sie verstehen sich in der Spitzbubensprache als zuverlässiges Mittel der Verständigung untereinander.
Durch die enge Verbindung zu Bettlern, Hausierern, Straßenmusikanten, Marktgängern, Jahrmarktsgaucklern, Schankwirten und Zigeunern als Zuträger und Informanten verfügt sie über einen gut funktionierenden Nachrichtenapparat. Wie es heißt: „... sey unter den herumstreunenden Bettelleuten fast keiner, der es nicht mit der Bande halte und fast kein Krämer, kurtzer Waar Händler, der auf dem Land gieng, der nicht ein Dieb wäre und von Dieben gestohlene Waar annähme.“
Es fällt der Bande nicht schwer, mit Hilfe gefälschter Empfehlungs- und Ausweispapiere, s. g. Brandbriefen, sich beim gemeinen Volk einzukaufen und sich hierdurch in der Bevölkerung einen starken Rückhalt zu verschaffen. Dazu folgende Passage im Protokoll: „... darunter ein alter Mann, der eine einzige Tochter habe und zwey Stunden von Vacha, in einer Mühle im Holz wohne, der s. g. Biber, der ebenfalls falsch Briefe mache“.
Die Bande verleiht an besonders „verdienstvolle“ Mitglieder militärische Dienstgrade sowie Rang- und Adelsprädikate.

  • „So wäre der zu Themar justifizierte Nicol Beck ein Hofrath gewesen und hätte Herr von Rosenberg gheißen“.

Über die Verbindung zu Amtsschreibern, Gerichtsdienern, Zuchtknechten sowie sonstigen Mittelspersonen verschafft sich die Bande illegal Zugang zu Ämtern und Behörden, zu denen sie enge, korrupte Beziehungen unterhält. Mahr sagt dazu aus:

  • „...wenn gestreifft würde, säßen die Diebe bey ihren Herbergsleuten sicher, wie sie denn die Streiffung alle zeit, auch oft von den Gerichtsknechten, so mit ihnen hielten, erführen“.

Zu den Diebstählen, Überfällen und Raubzügen kommen bewaffnete Aktionen zur Befreiung der in Zuchthäusern festgesetzten „Kameraden“, von denen der Krummfinger-Bandit Mathäus Reuter unser Interesse verdient. Er ist Mitglied der 27-köpfigen Bande und in ihren Reihen einer der Hauptverdächtigten des am 26.5.1751 am Baiershof verübten Mordes an dem Boineburgschen Jäger Rohr aus Weilar.
Im Juni 1751 verhaftet und in Tiefenort eingesperrt,

  • „sind von einer starken Bande“, wie es im Protokoll heißt, „... einige in dasiges Amtshaus gebrochen und ihn befreeit“.

Noch einmal gelingt ihm im Febr. 1752 ein Ausbruch aus dem Zuchthaus in Eisenach.
Die 1753 zu seiner Befreiung aus der Fronveste Hildburghausen unternommene Aktion misslingt. Der hierbei festgenommene Mahr wird zum wichtigen Kronzeugen und liefert der Justiz entscheidende Hinweise für gezielte Aktionen gegen die Bande und ihre spätere Zerschlagung.
Der Aktionsradius der Bande und ihr militärischer Befehlsapparat fordern die gesamte exekutive der Fürsten und Herzöge heraus. Die Androhung despotischer Strafmassnahmen soll darüber hinaus dazu beitragen, dem Bandenwesen endgültig den Garaus zu machen.
So ist die königlich-sächsische Verordnung vom Jahr 1722 geradezu ein Freibrief für den organisierten Menschenmord und die Jagd auf alle jene, die heimatlos und in die Wälder vertrieben, dort ihr Leben verteidigen. Da heißt es u. a.:

  • „... da sie auch Passeporte oder sonstige Attestate vorzuzeigen hätten, sie dennoch nicht mit Gut und Leben frey gegeben, sondern selbige sofort auf der Stelle darnieder geschossen oder sonsten getoedet“.1

726 verfügt der Eisenacher Herzog Galgen, Strang und Schwert für alle diejenigen, wie es heißt:

  • „... so sich auch nur einige Zeit zu Räuberbanden gehalten“.

Ein Mainzer Mandat von 1730 fordert

  • „für Vaganten, frembde Spiel-Leuthe und Betteljuden die körperliche Brandmarkung und ohnfehlbar des Stranges Execution, sofern diese nach Verfliessung von 14 Tagen noch im Amt angetroffen“

Vor dem Hintergrund dieser Zeitverhältnisse spielt Gehaus mit seiner Spelunke „beym schwartzen Frieder“ die Rolle eines regelrechten Räuberzentrums.
In Verbindung mit den räuberischen Aktionen ist unser Dorf innerhalb ihres Operationsgebietes eines der Zentren der Krummfinger-Bande und als s. g. starke Retirade ein als unbedingt sicher geltender Schlupfwinkel, Zufluchts- und Rückzugsort. Die abseitige Lage und eine Bevölkerung, die es zu einem großen Teil mit der Bande hält, mögen Gründe dafür sein. Andere kommen hinzu.
1722 spielt unser Dorf beim Durchschleusen einsickernder Banden aus dem Westen Deutschlands auf ihrem Weg in den Thüringer Wald als Anlaufpunkt eine strategisch wichtige Rolle. Bei dieser Aktion sollen bis zu 1500 Bandenmitglieder unser Dorf passiert haben.
Dass eine solche Massenbewegung möglich ist, macht deutlich, welch starken Rückhalt die Bande in der Bevölkerung hat und wie sie mit dem von ihr aufgebauten Netz „starker Retiraden“ militärisch umzugehen weiß.
Laut Hildburghäuser Protokoll gesteht der Inhaftierte Mahr: „... diejenigen, so ihn hierher geschicket (gemeint ist die o. a. Aktion zur Befreiung Reuters aus der Fronveste Hildburghausen, d. Chronist) hießen: der große Lips, Lorentz, Safrans Georg, Zippelfleisch der bucklige Andres (es folgen weitere Namen, d. Chronist), der schwartze Frieder, so in Gehaus wohne, dessen Frau Maria Appel genennet werde, sie alle zusammen in der Schenke zu Gehaus etwa vor 14 Tagen zusammengekommen und alle scharff und doppelte Gewehr und Hirschfänger bei sich führeten“.

Auch im „Themaer Protokoll“ erscheint Gehaus als Zufluchtsort lichtscheuen Gesindels. So kauft ein

  • “Cammerjäger“ Hahn von seinem Anteil an der Diebesbeute in einer Pfarrei im Sächsischen ein „Wirtshaus in der Fischbach bey Gehaus, welches er hernach wieder hat verlassen müssen“.
  • „Schwartze und Leyer-Jakob genennet“, so an einer anderen Stelle des Protokolls, „so sich zu Gehaus aufgehalten, spielten beede die Leyer auf dem Lande“. Vermutlich sind sie Zuträger der Bande.

Seinen Ruf als Räuberdomizil verdankt unser Dorf hauptsächlich dem „schwartzen Frieder“, jener legendären, im Bewusstsein unserer Menschen leider verblassten Gestalt aus unserer Dorfgeschichte. Er ist der anerkannte Boss der Gehauser Sektion der Krummfinger-Bande und zeitweise Besitzer der in unserem Dorf vorhandenen Schenke gleichen Namens.
Von verwegener Natur und als engster Vertrauter des Krummfinger Balthasar fehlt er auf keiner Fahndungsliste der Obrigkeit, die etwa ab 1730 die planmäßige Verfolgungskampagne gegen die Bande aufnimmt. Selbst nach deren Zerschlagung tritt er weiterhin als selbständiger Anführer einer neuen Bandenorganisation auf, sammelt um sich eine Gruppe von 84 Kumpanen und versteht es, auf thüringischhessischem Boden ein Jahrzehnt lang von 1758 bis 1768 Behörden, Ämter und Polizei in Atem zu halten.
Ähnlich dem Rhönpaulus, der um die gleiche Zeit lebt, hat ihn der Volksmund einmal zum Räuberhelden gemacht, der im Aufstand gegen die bestehende Ordnung sich der Not des kleinen Mannes annimmt. So gibt es auch in der folkloristischen Überlieferung über die Schenke zu Gehaus und den „schwartzen Frieder“ ein heute leider nicht mehr auffindbares Räuberlied.
Wo die Schenke sich damals befindet, ist nicht mehr auszumachen. Da es jedoch einen geheimen Pfad zum Schloss hin gegeben haben soll, muss sie ihren Platz irgendwo in dessen Nähe gehabt haben.
Wie es damals dort zugegangen sein mag, hat den Chronisten zu folgenden Versen angeregt:

    „Beym schwartzen Frieder“ in der Schenke,
    rings um die Tische und die Bänke,
    da sitzen sie, vom bösen Geist geritten,
    die Diebe, Räuber, Hehler und Banditen
    Die Haare hängen dem Gelichter
    wirr in verwegene Gesichter,
    die - tief zerfurcht und arg zerschunden
    von Narben sind bedeckt und Wunden -
    Beim schrägen Jörg sind's unter finst'ren Brauen
    glanzlose Augen, die ins Leere schauen.
    Eines - von einem Hieb geschändet, -
    das andere von Henkershand geblendet-
    Die schwarze Lola, Magd ist sie und Dirne,
    ein rotes Band trägt sie um Haar und Stirne.
    Halb schon bezecht, halb offen schon das Mieder,
    hängt frech am Halse sie des schwartzen Frieder
    Und während sie bei Wild- und Diebesbraten
    den nächsten großen Coup beraten,
    da schlürfen sie in wilden Zügen
    den Gerstensaft aus Kannen und aus Krügen
    Der Nachtwind draußen rüttelt an den Fenstern
    als sei's das Werk von Geistern und Gespenstern.
    Und von des nahen Kirchturms hoher Wacht
    dringt eines Käutzchens Schrei durch finst're Nacht
    Des Kienspans Licht blakt trüber schon und trüber
    und Mitternacht ist lange schon vorüber,
    eh' hinter'm Jahn als letztem Messerheld
    die Türe knarrend in das Türschloss fällt
Gehaus ist in dieser Zeit ein unruhiges Pflaster. Wo sich so viele zwielichtige Existenzen treffen, bleiben Aggressionen nicht aus. Turbulent geht es in Wirtshäusern zu. 1730 kommt es im Verlauf einer Schlägerei zum Totschlag an einem Wirtshausbesucher. Gleichzeitig sind Falschmünzer am Werk. Wie überliefert, werden 1750 zwei von ihnen in der Schenke „beym schwartzen Frieder“ festgenommen.
Wir wenden unsere Blicke noch einmal zurück. Am 7. Dezember 1727 wird auf ihrem Schloss in der Nähe von Nürnberg die Freifrau v. Lentersheim/Eyb erdrosselt aufgefunden. Der Anstiftung des Mordes wird ein Major v. Buttlar beschuldigt, Mitglied des uralten, weit verzweigten hessischen Adelsgeschlechtes gleichen Namens, mit dem Stammhaus in dem uns benachbarten Buttlar und durch Heiraten eng mit den Boineburgs in unserm Dorf verschwägert.
Der Major, so die Gerichtsakte „Buttlar“, lässt den Mord durch Schlossbedienstete ausführen, die Angehörige der mitteldeutsch-fränkischen Räuberorganisation sind und als solche mit einiger Wahrscheinlichkeit Komplizen der Krummfinger-Bande. Was nicht ausschließen würde, dass Spuren des Verbrechens auch in unser Dorf führen.
Kontakte der Buttlars zu Räuberorganisationen (besonders seines thüringisch-hessischen Zweiges) werden in Archivakten wiederholt nachgewiesen.
So bestehen derartige Kontakte des Rhön-Stammsitzes Buttlar und seines nächsten Verwandtenkreises, den Boineburgs, auch zu der Räuberzentrale in unserem Dorf und ihrem Oberhaupt, dem Intimus des Krummfinger-Balthasar, unserem „schwartzen Frieder“. Wie wir bereits wissen, führt ein geheimer Pfad unmittelbar zum Schloss.
Banditen und Grafen regeln ihre Verhältnisse auf der Grundlage der Beziehungen des gegenseitigen Vorteils.
„Die Diebe gäben zu Gehaus den Herrn ihren Zins“, so Mahrs Aussage im Hildburghäuser Prozess. Das heißt, die Boineburgs lassen die Bande unbehelligt und gewähren ihnen sogar den Schutz ihres Hauses.
Überhaupt scheinen die Boineburgs mit Recht und Gesetz ziemlich sorglos umzugehen. Eisenacher Archivakten aus dem Jahr 1748 überliefern uns hierzu den Fall der Desertierung von sechs Eisenacher Musketieren und ihre unerlaubte Eheschließung in Gehaus. Danach haben sich die Sechs, wie es heißt, „mit ihren Menschern“ nach Gehaus begeben und sich dort durch den Pfarrer Joh. Friedr. Weber zusammen trauen lassen, nachdem ihnen, wie es weiter heißt, „auf ihr ordentliches Gesuch zur Eheschließung keine Antwort zugegangen sei“.
Was der Eisenacher Hof glaubte ablehnen zu müssen, wird selbstherrlich durch die Boineburg-Buttlars erlaubt und durch den Passus auf dem Trauschein „auf freiherrl. Boineburgschen Befehl“ auch ausdrücklich noch bestätigt.
Hier könnte man dieses Kapitel unserer Dorfgeschichte eigentlich abschließen, gäbe es da nicht noch jenen Fall, bei welchem Gehaus noch einmal mit seiner etwas unrühmlichen Vergangenheit konfrontiert wird.
1741 kommt es territorialer Besitzansprüche halber und wegen angeblicher Unterdrückung protestantischer Glaubensbrüder im Tullifeld zum Streit zwischen dem fuldaischen Fürstbischof von Buseck und dem Weimarer Herzog.
Da seit alters her nur den Landesfürsten auch die oberste Gerichtsbarkeit zusteht, lässt Weimar als äußeres Zeichen seines Herrschaftsanspruches auf dem Neuberg bei Glattbach einen Galgen mit der Absicht errichten, dort einen armen Sünder zu hängen.
Von Buseck, der davon Wind bekommt, lässt demonstrativ als Ausdruck fuldascher Besitzansprüche den Galgen umhauen und seinerseits an gleicher Stelle einen neuen Galgen errichten.
Er trifft Anordnungen, wonach am 11. Aug. drei Missetäter gehängt werden sollen. Es muss schon verwundern, dass dafür ausgerechnet drei Gehauser vorgesehen sind. Statt ihrer muss jedoch vorerst, wiederum an einem Weimarer Galgen, ein schnell aus Jena heran geholter Delinquent seinen Kopf hinhalten.
Der Fürstbischof bleibt die Antwort nicht schuldig und dieses Mal verlieren am 14. Aug. die oben erwähnten drei Galgenvögel aus unserem Dorf unter dem Schwert des Henkers tatsächlich ihren Kopf. Ihre Namen sind uns als Rudolf Groß, Johann. Dresch und Joh. Georg Gallenburg überliefert. Ob schuldig oder nicht schuldig, wieder einmal müssen Kleine für die Großen bluten.
Die schlimmen Erfahrungen, die man in der Vergangenheit mit der Obrigkeit gemacht hat, bewirken, dass sich das Bewusstsein von Recht und Gesetz in den Köpfen vieler Menschen nur zögernd durchsetzt. Noch bis ins 19. Jh. hinein sind bandenweise Einbrüche keine Seltenheit („Rollberg“). Dass auch die Gehauser ihr Geschäft mit der Räuberei nicht ganz verlernt haben, das entnehmen wir dem Hinweis der Kirchenchronik aus dem Jahr 1839, wonach das Dorf auch damals noch eine Zufluchtstätte für räuberisches Gesindel ist.
Der Gehauser Krummfinger-Sympathisant und die anderen aus der Gehauser Räuberszene, was ist eigentlich aus ihnen geworden?
Blättert man im Sündenregister um die Jahrhundertwende unseres Dorfes, so möchte man meinen, dass da wirklich noch etwas von jenem gesetzlosen und gewalttätigen Geist des „schwartzen Frieder“ zurückgeblieben ist. Überliefert sind wiederholt Messerstechereien anlässlich der Kirmes und anderen Festen sowie handfeste Schlägereien. Messerhelden aus Gehaus sind leider auch dabei, als 1908 in Wölferbütt bei einem Streit mit Jugendlichen aus dem Dorf dem hinzueilenden Gemeindediener Johann Eiche tödliche Verletzungen zugefügt werden.
Das alles aber liegt nun schon lange zurück. Aus dem Gehauser von einst, der es mit fragwürdigen Existenzen und lichtscheuen Gesindel hält, ist längst der friedfertige Gehauser geworden, der nicht mehr vor dem Strafrichter steht, sondern schlimmstenfalls wegen Verleumdung, tätlicher Beleidigung, übler Nachrede und weiß Gott weshalb vor dem Friedensrichter. So wie beispielsweise wegen Verleumdung jene Gehauserin, die einer anderen nachsagt, sie habe beim Bäcker Louis einen Krümpelkuchen gestohlen. Oder wegen Gerüchtemacherei auch jene, die ihre Nachbarin dadurch moralisch in Verruf bringt, indem sie durchblicken lässt, sie habe nächtlicherweise unter ihrem Fenster zwei Bauersmänner gesehen, der eine mit einem Säckchen Erbsen, der andere mit einem Laib Brot unter dem Arm.
Mit diesem versöhnlich stimmenden Report wollen wir uns aus einem etwas düsteren Kapitel unserer Dorfgeschichte verabschieden.